Ausbildungszentrum Donau-Ries für Therapiebegleithund-Team & Fachkraft für Tiergestützte Therapie / Interaktion

Unsere Vorteile im Überblick

• Viele verschiedene Tiere in Praxis
• + Onlinekurs Naturpädagogik mit Tieren 20 Videos
• + Onlinekurs Achtsamkeit mit Hund / Tiere über 25 Videos
• Hoch qualitative bekannte Dozenten aus dem Bereich TGI
• Das Wohl, Tierschutz und Gleichbestimmung der Tiere ist uns wichtig
• Achtsamkeit mit Tier und Mensch
• Wahl und Kontrolle für das Tierarztes
• Da muss das Tier durch ….! – Muss es das wirklich
• Einsatz und Ideenvermittlung
• Praxisorientierte Ausbildung
• Online und Praxis inkl. Skripte
• Meistens Wochenendseminare
• Praxis im Seniorenheim, Pferdehof, Bauernhof
• sozialisierte Hunde dürfen zur Ausbildung mitgebracht werden
• Abschluss: Zertifizierte Fachkraft für Tiergestützte Therapie/ Intervention
• Individuelle Supervision und Betreuung auch nach der Ausbildung

• Nach dem Abschluss kann man eine verkürzte Ausbildung 5 Module für gesamte 5 Module 1000 € zum geprüften ESAAT Therapiebegleithunde-Team absolvieren

Klasse 2 Fachkraftausbildung für TGP/ TGT startet vorraussichtlich Juni 2024

Anmeldung möglich

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für Beurteilung von Therapiebegleithunde durch Hund & Mensch in Balance (Stand 01.05.22)

1. Ziel der Prüfung

  • Die Prüfung dient zur Überprüfung Ihres Wissens
  • Das Prüfungs-Team besteht aus einer der Ausbildungsleitungen und einer aussenstehenden Person die nicht in der Ausbildung Dozentin war.
  • Die Prüfungsordnung ist bindend.
  • Nach bestehen der Prüfung kann das geprüfte Therapiehunde-Team selbständig Besuche in sozialen Institutionen absolvieren.

1. Prüferin : Fachkraft für TGI Fr. Sondermann

2te Prüferin: Manuela Aust oder Sandra Foltin

2. Voraussetzung für die Zulassung schriftliche Prüfung Teil 1

Die schriftliche Prüfung Teil 1 kann frühestens nach 1 Monat wiederholt versucht werden. Teil 1 muss bestanden werden um für die Prüfung Teil 2 zugelassen zu werden. 70% der Fragen müssen richtig beantwortet werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Teil 2

Für die Zulassung der Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Folgende Dokumente müssen 14 Tage vor Prüfungstermin abgegeben werden.

Mensch

  • Mindestalter des Hundeführers 18 Jahre
  • Hat die schriftliche Prüfung Teil 1 bestanden
  • Eine Ausbildung in pädagogischen, therapeutischen, sozialen, medizinischen, pflegerischen Bereich
  • Nachweis Teilnahme an mindestens 80% der Modulen
  • Facharbeit
  • Alle Leistungsnachweise die extra im Lerntagebuch aufgelistet sind
  • Referat TGI mit anderen Tieren 20-30 Minuten
  • Hygieneplan
  • Wochenbericht über Pferdehof
  • Facharbeit 50-60 Seiten mit Fotos
  • Lerntagebuch
  • Modul Schwarzkopf und Modul Dr. Sandra Foltin sind Pflichtmodule
  • Gesundheitszeugnis des Tierarztes nicht älter als 2 Monate
  • Versicherungsnachweis
  • Impfpass

Nach Fachkraftausbildung – die Therapiebegleithunde- Team Ausbildung absolvieren

Nach der Fachkraft Ausbildung kann die verkürzte Therapiebegleithund Ausbildung absolviert werden in 5 Module 1000 € Hier muss das Mensch-Hunde Team die praktischen Module mit seinem Hund besuchen und die schriftliche, Praktische Prüfung absolvieren. Der Hund muss einer

Gesundheitsprüfung unterzogen werden.

3.  Prüfungen

Schriftliche und mündliche Prüfung für den Mensch

  • mindestens 80 Fragen au 2 schriftliche Prüfungen verteilt
    Bestanden mit 70 %  Richtigkeit der Fragen
  • Bei nicht bestehen haben Sie die Möglichkeit mündlich vom Prüfer befragt zu
  • Sollten Sie bei der schriftlichen Prüfung 50% oder weniger erreicht Gibt es keine mündliche Prüfung, die schriftliche Prüfung kann bei der nächsten Prüfung kostenlos nachgeholt werden.

Zur Prüfung gehört auch, seine Facharbeit vorzustellen an Hand von Bilder, Videos oder änliches.

4.  Rechte bei Nichtbestehen

Schriftliche Prüfung Teil 1 kann frühestens nach 1 Monat wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung Teil 2 kann erst absolviert werden wenn Teil 1 erfolgreich bestanden ist.. Teil 2 kann frühestens nach 1 Monat wiederholt werden.

 

5.  Archivierung

Die Prüfungen, Konzeptarbeit werden 5 Jahre im Ausbildungszentrum archiviert.

6.  Weiterbildungen auf jeweilige Tiere spezialisieren

Wir legen großen Wert auf jährliche Fortbildungen/ Weiterbildungen . Eine Weiterbildung benötigt mindestens 1x im Jahr 8 Unterrichtsstunden.

Zur Nachkontrolle alle 2 Jahre benötigen sie Weiterbildungen insgesamt mit 18 Unterrichtsstunden

Nach Ausbildung der Fachkraft zur TGI müssen die Absolventen sich weiter auf ihr individuelles Tier ausbilden lassen. Zum Beispiel als Therapiebegleithunde-Team, Reitpädagogin mit Pferd. Nur die alleinige Fachkraftausbildung reicht nicht aus, um mit allen Tieren qualitativ arbeiten zu können. Die Tiere benötigen auch eine Überprüfung und Schulung für ihren Arbeitsbereich.

Wer sind die Dozenten?